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Untersuchende Person Reglement Schutz vor sexueller Belästigung UZH (UP RSB)

Kurzportrait:

Die Universität Zürich hat ein "Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich" (RSB) in Kraft gesetzt. Sexuelle Belästigung ist ein Verhalten, das eine Person aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, herabwürdigt oder verletzt und das von dieser Person unerwünscht ist. Als sexuelle Belästigungen gelten beispielsweise unerwünschte Körperkontakte, aufdringliches Verhalten, unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht, anzügliche Bemerkungen oder Witze über Aussehen, Figur oder Kleidung sowie Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen. Für Personen, die von sexuellen Belästigungen betroffen sind, stehen die Untersuchende Person RSB, die Ansprechpersonen und die Geschäftsführerin der Kommission RSB gerne für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.

Die Untersuchende Person RSB klärt im Einvernehmen mit der betroffenen Person den Sachverhalt ab und leitet die notwendigen Schritte ein. Dabei kann die Untersuchende Person RSB auch andere Stellen beiziehen.

Zielgruppe:

Alle Angehörigen der Universität Zürich.

Weiterführende Informationen

Untersuchende Person RSB

Untersuchende Person / Kommission RSB